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FAQ Holzkonstruktionen


Ob Carport, Pergola oder Überdachung – Holzkonstruktionen bieten nicht nur Schutz, sondern auch Stil und Beständigkeit. Hier beantworten wir häufige Fragen rund um Planung, Materialien, Pflege und Bauvorschriften.


1. Planung & Genehmigung
  • Brauche ich eine Baugenehmigung für einen Carport oder eine Pergola?

Das hängt von Größe, Standort und Gemeinde ab. Kleinere, freistehende Konstruktionen sind oft genehmigungsfrei. Im Zweifel lohnt es sich bei der Gemeinde nachzufragen. Auf Wunsch stellen wir die nötigen Unterlagen bereit.

Einen Einblick zu einigen Landesbauordnungen erhalten Sie am Ende des FAQ Bereichs.
  • Wie läuft ein Projekt bei Ihnen ab?

Nach einem Erstgespräch folgt ein detailliertes Angebot. Nach Freigabe planen wir Bauzeit, Materiallieferung und Umsetzung – alles aus einer Hand.

  • Können Sie auch auf bestehende Fundamente/Untergrund bauen?

Ja – eine Pergola oder Überdachung kann direkt auf bestehende Flächen gesetzt werden. Die Tragfähigkeit des Untergrundes und die Gewährleistung liegen dann jedoch bei Ihnen.


2. Konstruktion & Technik
  • Welche Holzarten verwenden Sie?

Lärche, Douglasie, Fichte KVH (Konstruktionsvollholz) oder Leimbinder (BSH) – je nach Einsatzbereich und gewünschter Optik. Bei Überdachungen setzen wir auf besonders formstabile Hölzer.

  • Wie wird die Konstruktion befestigt?

Je nach Untergrund mit Punktfundamenten, Schraubfundamenten oder Montagelösungen an Fassaden. Alle tragenden Teile sind witterungsfest verbunden und durchdacht konstruiert.

  • Welche Verbindungsmittel werden genutzt und gibt es eine Statik?

Alle relevanten Montageteile erfüllen die ETA und Bauaufsichtlichen Zulassungen. Falls nötig können wir eine Statik in Auftrag geben, die Sie oder der jeweilige Architekt beim Bauamt vorlegen kann.


3. Pflege & Lebensdauer
  • Wie lange hält eine Holzkonstruktion?

Mit richtiger Ausführung (Holzschutz, konstruktiver Aufbau) 15–30 Jahre und mehr. Die meisten Schäden entstehen durch Feuchtigkeit und UV-Strahlung daher ist die Gestaltung der Konstruktion und der Anstrich entscheidend.

  • Muss ich das Holz streichen oder ölen?

Unbedingt, ein Anstrich ist nicht nur für die Optik. Eine regelmäßige Pflege sollte nicht vernachlässigt werden. Lasuren lassen die Holzmaserung durchschimmern, deckende Anstriche erhöhen jedoch durch die stärkere Pigmentierung den UV-Schutz. Haben Sie jedoch eine Konstruktion aus modifizierten Holz wie Accoya oder Kebony, kann darauf verzichtet werden.

  • Was kann ich gegen Moos oder Algen tun?

Gute Belüftung und gelegentliches Fegen reichen oft aus. Bei Bedarf hilft ein milder Reiniger.


4. Kosten & Individualisierung
  • Was kostet eine Holzkonstruktion?

Je nach Größe, Holzart und Aufwand starten einfache große Konstruktionen bei ca. 3.000–4.000 €.

Ein Hochbett mit Anstrich und Hochbettleiter ab 437,50 EUR/m² brutto -> für 6,5 m² berechnet.

Eine Terrassenüberdachung mit PC Platten 316,- EUR/m² -> für 20 m² berechnet.
Ein Doppelcarport mit EPDM Bahn 275,- EUR/m² -> für 36 m² berechnet.
Jede Konstruktion ist auf Sie zugeschnitten und somit ein Unikat 
  • Kann ich eine bestehende Konstruktion erweitern?

In vielen Fällen ja – wir prüfen die Möglichkeiten und stimmen gemeinsam mit Ihnen die Materialien farblich und technisch ab.

  • Sind Sonderwünsche (z. B. Terrassenplanen, Kabelkanäle, Sichtschutz) möglich?

Ja, sehr gerne! Wir planen individuell!


Noch Fragen zu Ihrer Wunschkonstruktion?


Verfahrensfreie Bauvorhaben nach Landesbauordnung (Auswahl)
Stand 13.02.2023 – keine Gewähr auf Vollständigkeit, regionale Abweichungen möglich

Brandenburg (LBO 2021)
T
errassenüberdachungen
  • Bis 30 m² Fläche
  • Max. 4 m Tiefe
Carports / Garagen / überdachte Stellplätze
  • Wandhöhe: max. 3 m (mittlere Wandhöhe)
  • Länge: max. 9 m
  • Nicht direkt auf der Grundstücksgrenze
  • Dachneigung: max. 45°
  • Fläche: max. 50 m²

Berlin (LBO 2018)
Terrassenüberdachungen
  • Bis 30 m²
  • Max. 3 m Tiefe
Carports / Garagen
  • Bis 30 m²
  • Wandhöhe: max. 3 m
  • Länge: max. 9 m
  • Nicht direkt auf der Grenze
  • Dachneigung: max. 45
Gartenlauben
  • Bis 24 m², inkl. überdachtem Freisitz
Wochenendhäuser
  • Auf genehmigten Wochenendplätzen

Bayern (LBO 2022)
Terrassenüberdachungen & Ähnliches
  • Volumen: bis 75 m³
  • Fläche: max. 30 m²
  • Tiefe: max. 3 m
Carports / Garagen
  • Wandhöhe: max. 3 m (mittlere Höhe)
  • Länge: max. 9 m
  • Nicht direkt auf der Grenze
  • Dachneigung: max. 45°
  • Fläche: max. 50 m²


Hamburg (LBO 2018)
Terrassenüberdachungen
  • Max. 30 m²
  • Max. 3 m Tiefe
Carports / Garagen / überdachte Abstellplätze
  • Wandhöhe: max. 3 m
  • Länge: max. 9 m
  • Nicht direkt auf der Grenze
  • Dachneigung: max. 45°
  • Fläche: max. 50 m²
Gartenlauben
  • In Kleingartenanlagen bis 24 m²
Wochenendhäuser
  • Auf genehmigten Wochenendplätzen

Hinweis:
Diese Angaben gelten verfahrensfrei, d. h. ohne Baugenehmigung – jedoch nicht ohne Auflagen. Je nach Gemeinde sind Abstände, Brandschutz oder Einfriedungen zusätzlich zu beachten. Wir empfehlen eine Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt.
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